Traditionsreiche Schreinerei aus Bad Mergentheim im vorläufigen Insolvenzverfahren

Mit Beschluss des Insolvenzgerichts Crailsheim vom 31.03.2021 erfolgte die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Thorsten Heck, Inh. der Schreinerei Heck. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt und Dipl.-Kfm. Erion Metoja bestellt.

Wesentliches Ziel ist derzeit die Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs. Hierzu konnte bereits eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die schuldnerischen Arbeitnehmer in die Wege geleitet werden. Gegenwärtig werden sieben Arbeitnehmer beschäftigt. Weiterhin soll der Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zur Sondierung der Fortführungsmöglichkeiten und Sanierungsoptionen genutzt werden.

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