CeraCon GmbH – Insolvenzplanverfahren erfolgreich durchgeführt – 150 Arbeitsplätze gesichert

Die Geschäftsführer Dr. Frank Kukla und Andreas Kreissl der im Jahr 2000 gegründeten und in Weikersheim ansässigen CeraCon GmbH haben Anfang Juni 2025 beim Insolvenzgericht Crailsheim ein Schutzschirmverfahren eingeleitet, um im Zuge des gerichtlichen Verfahrens eine Neuausrichtung und Sanierung der Gesellschaft zu erreichen.

Die CeraCon GmbH betreibt ihr Geschäft insbesondere im Vertrieb, der Konstruktion sowie der Herstellung von standardisierten und kundenspezifischen Anlagen. Der Bereich „Sealing systems“ umfasst das Verarbeiten und Aufbringen geschäumter Dichtungen direkt am abzudichtenden Bauteil sowie die Entwicklung und Produktion der dafür notwendigen Kleb- und Dichtstoffe. Zum Bereich „Thermal systems“ zählen das Wärmebehandeln und Puffern von Bauteilen in horizontaler und vertikaler Bauweise. Zum weltweiten Kundenkreis gehört auch der Großteil der deutschen Automobilindustrie.

Fachkundig unterstützt bei dem gerichtlichen Sanierungsprozess wurde die CeraCon GmbH durch die Eisner Rechtsanwälte GmbH, Lauda-Königshofen, als Kanzlei mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Insolvenzrecht. Herr Rechtsanwalt Erion Metoja, welcher regelmäßig von verschiedenen Gerichten im süddeutschen Raum als Insolvenzverwalter bestellt wird, wurde zum Generalhandlungsbevollmächtigen ernannt und begleitete zusammen mit seinem Team, bestehend aus den Rechtsanwälten Corinna Pretli, Matthias Baum und Timo Haas, das gesamte Sanierungsverfahren.

Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, unterstützt durch Yuri Okolovich, aus der Kanzlei Brinkmann & Partner aus Stuttgart durch das Insolvenzgericht Crailsheim bestellt. Dieser wurde, ebenso wie der Gläubigerausschuss, eng in den Sanierungsprozess einbezogen.

Der strukturierte M & A Prozess wurde von der Dr. Wieselhuber & Partner GmbH geführt.

Die bereits zu Beginn des Verfahrens in die Wege geleiteten Sanierungsmaßnahmen konnten aufgrund der konstruktiven Abstimmung und der auch im Verfahren weiterhin bemerkenswerten Unterstützung durch die Mitarbeiter der CeraCon GmbH durchgeführt werden, so dass schließlich Anfang Dezember 2025 ein Insolvenzplan zur dauerhaften und nachhaltigen Sanierung des Unternehmens beim Insolvenzgericht Crailsheim eingereicht wurde.

Dieser sieht die Aufrechterhaltung des gesamten Geschäftsbetriebs sowie einen Investorenbetritt unter Erhalt des Rechtsträgers vor.

Die Option für eine Sanierung im Insolvenzplanverfahren ergab sich, nachdem über die Geschäftsführung der CeraCon GmbH mit einem regional verwurzelten Family Office bekannte Unternehmerpersönlichkeiten als Partner gewonnen wurden, welche sich sowohl persönlich als durch ihr geschäftliches Umfeld wertvolle Unterstützung für eine erfolgreiche Zukunft der CeraCon GmbH mit sich bringen.

Die Investoren wurden durch die Rechtsanwaltskanzlei Dentons, Frankfurt/Berlin, unter Leitung von Daniel Fritz beraten, welche insbesondere durch deren Rechtsanwältin Jennifer Brenke auch in den Prozess der Ausgestaltung des Insolvenzplanes einbezogen war. Im Zusammenspiel zwischen den Rechtsanwälten der Eisner Rechtsanwälte GmbH und der Kanzlei Dentons sowie dem Sachwalter konnte der Insolvenzplan finalisiert und beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Der Gläubigerausschuss, in welchem unter anderem die Bundesagentur für Arbeit vertreten ist, sowie die finanzierenden Banken wurden in die wesentlichen zu treffenden Entscheidungen einbezogen.

Der Weg zur Sanierung gelang auch durch die Stützung des Geschäftsbetriebs durch das bereits vorhandene 4-köpfige Bankenkonsortium, das im Wege eines unechten Massekredites die zunächst notwendigen liquiden Mittel zur Verfügung gestellt hat. Komplexe Lösungen mit einem größeren Gläubigerkreis waren auch deshalb zu ermitteln, da ebenfalls außergerichtliche Sanierungslösungen zwischen mehreren (halb-)staatlichen Beteiligungsgesellschaften mit unternehmensgruppenangehörigen Personen und Gesellschaften zur Schaffung einer für alle Beteiligten tragfähigen Gesamtlösung zu verhandeln und auszugestalten waren.

Der Insolvenzplan wurde im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 17.12.2025 durch die im Termin vertretenen Gläubiger einstimmig angenommen und noch im Termin durch das Insolvenzgericht bestätigt.

Zwischenzeitlich ist dieser in Rechtskraft erwachsen, dass Insolvenzverfahren selbst wurde am 28.02.2026 aufgehoben, so dass nun auch rechtlich die Weichen für eine weitere und erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft der CeraCon GmbH gestellt sind. Der Personalabbau konnte im Zuge des Sanierungsprozessen auf ein Minimum beschränkt werden. Ca. 150 Arbeitsplätze bleiben erhalten.

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