Spezialisierte anwaltliche Beratung
mit Bezug zu Insolvenzverfahren.
Unsere Erfahrung.
Wir verfügen über eine hervorragende Expertise und vertreten Sie auf höchstem fachlichem Niveau.
Wir wehren von Insolvenzverwaltern unberechtigt geltend gemachte insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche ebenso ab, wie wir nach Prüfung berechtigt geltend gemachte Ansprüche möglichst kostengünstig bereits außergerichtlich für unsere Mandanten regeln. Da wir im Rahmen der Tätigkeit als Insolvenzverwalter solche Ansprüche selbst verfolgen, haben wir umfassende Kenntnis von den Detail- und Nachweisproblemen, die mit ihrer Geltendmachung typischerweise verbunden sind. Aufgrund der äußerst vielfältigen und komplexen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu allen Aspekten des Anfechtungsrechts ist für die fundierte Abwehr derartiger Ansprüche eine klare Spezialisierung auf diesem Sachgebiet erforderlich, die bei uns seit Jahrzehnten gegeben ist.
Als erfahrene Praktiker wissen wir, welche Risiken und Gefahren Geschäftsführern und Gesellschaftern insolventer Unternehmen im oder im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens drohen. In nahezu allen Insolvenzverfahren werden entsprechende Haftungsansprüche seitens des Insolvenzverwalters und auch von Gläubigern der Schuldner gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern geltend gemacht. Insbesondere wenn bei einem insolvenzreifen Unternehmen nach Eintritt der Krise noch Zahlungen seitens des Geschäftsführers veranlasst wurden bzw. einzelne Gläubiger vorrangig vor anderen Gläubigern befriedigt wurden, bestehen für einen Geschäftsführer erhebliche zivil- und strafrechtliche Risiken.
Wir beraten Sie gerne sowohl im Vorfeld einer Insolvenz als auch nach Eintritt des Insolvenzfalls und wehren mit Ihnen gemeinsam seitens der Insolvenzverwalter oder Gläubiger (insbesondere Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden) unberechtigt geltend gemachte Haftungsansprüche ab.
Mit Fachwissen und Verhandlungsgeschick setzen wir die Forderungen von Lieferanten, Kreditinstituten und sonstigen Gläubigern in Insolvenzverfahren durch. Insbesondere bei Drittrechten wie Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung ergeben sich Fallstricke, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können und eine Beratung nahezu unerlässlich machen.
Wir beraten Sie gerne
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Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Nördlingen vom 06.03.2023 erfolgte die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Herr Rechtswalt Erion Metoja aus unserer Kanzlei […]
Das insolvente Unternehmen wird von einem Unternehmer mit Branchenerfahrung übernommen. Die entsprechenden Verträge konnten noch kurz vor dem Jahreswechsel durch […]