Insolvenzverfahren PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH

Der Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH teilt mit, dass er Ende September 2022 Ansprüche gegen Geschäftspartner aus Schenkungsanfechtung für den Zeitraum ab 2017 erhoben hat. 

Ebenso hat der Insolvenzverwalter der Premium Gold Deutschland GmbH Ansprüche gegen Geschäftspartner wegen Deckungsanfechtung für den Zeitraum ab 17.06.2019 erhoben. 

Die geltend gemachten Ansprüche dienen der Anreicherung der Insolvenzmasse und damit der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger, insbesondere der Kunden der PIM Gold GmbH. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Verwalters, durch die Rückholung anfechtbarer Vermögenswerte auch diejenigen zu schützen, die im Vorfeld  der Insolvenz keine Zahlungen und insbesondere auch keine Schenkungen erhalten haben. Der Gesetzgeber sieht in Konstellationen wie der vorliegenden vor, dass sich niemand einen unrechtmäßigen Vorteil auf Kosten der übrigen Gläubigergemeinschaft verschaffen kann. Der Wiederherstellung dieses Gleichgewichts zwischen allen Gläubigern des Verfahrens, also auch den vormaligen Kunden und vormaligen Vermittlern der Gesellschaft, dient die vorliegende Geltendmachung.

Der Insolvenzverwalter hat mit der Geltendmachung der Ansprüche externe Rechtsanwälte beauftragt. Diese sind angewiesen, im Falle des Ausbleibens einer Einigung bzw. der Zahlung auch gerichtlich zeitnah Beitreibungsmaßnahmen einzuleiten. Es wird nahegelegt, auf eine schnelle und rasche Vereinbarung hinzuwirken.

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