Dienstleistungsunternehmen aus Neckargerach stellt Insolvenzantrag
Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Mosbach vom 28.07.2022 wurde über das Vermögen des Herrn Magin aufgrund eines Eigenantrags die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Antragstellung erfolgte insbesondere auch aufgrund eines durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzeinbruchs.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja bestellt. Herr Magin ist als Einzelunternehmer unter Dienstleistungen Christian Magin mit einem Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Grünpflege, Winterdienst etc. selbständig tätig. Im Geschäftsbetrieb sind zwölf Arbeitnehmer beschäftigt.
Zur Sicherung des Betriebs konnte über den vorläufigen Insolvenzverwalter bereits eine Insolvenzgeldvorfinanzierung erreicht werden. Der Geschäftsbetrieb wird gegenwärtig vollumfänglich aufrechterhalten. Die Zeit bis zur Verfahrenseröffnung ist nunmehr zu nutzen, um die Möglichkeiten der Neustrukturierung zu sondieren. Eine Auslastung des Betriebs ist gegenwärtig gegeben.
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