Großbäckerei aus Aglasterhausen stellt Insolvenzantrag

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Mosbach vom 06.12.2022 die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Herrn Banschbach, Inhaber der Bäckerei Banschbach. Uum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja bestellt.

Bei der Bäckerei Banschbach handelt es sich um eine handwerkliche Bäckerei mit einer eigenen großen Backstube mit angeschlossenem Verkauf und Cafe. Der Vertrieb der selbst hergestellten Back- und Konditoreiwaren erfolgt darüber hinaus in sieben Filialen im Umkreis von 20 km um den Hauptstandort in Aglasterhausen. Bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterhielt die Schuldnerin einen laufenden Geschäftsbetrieb und beschäftigte 73 Arbeitnehmer. Der Geschäftsbetrieb wird gegenwärtig fortgeführt. Für die Arbeitnehmer konnte eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes erreicht werden.

Hintergrund des Eigenantrags der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens waren einerseits die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten teils massiven Umsatzrückgänge, besonders aber die in diesem Jahr in allen Bereichen erfolgte Kostensteigerung.

Gemeinsam mit Herrn Banschbach werden gegenwärtig die Möglichkeiten zur Restrukturierung bzw. zur Sanierung des Betriebs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sondiert. Im Wesentlich dürfte dies auch von der weiteren Preisentwicklung am Strommarkt und der Auswirkung der erwarteten staatlichen Hilfen abhängig sein.

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