Mundwelt 32 MVZ GmbH stellt Insolvenzantrag

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Nördlingen vom 06.03.2023 erfolgte die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Herr Rechtswalt Erion Metoja aus unserer Kanzlei wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Mundwelt 32 MVZ GmbH wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2018 gegründet und ist mit dem Betrieb von zahnmedizinischen Versorgungszentren tätig. Die Schuldnerin unterhielt vormals Praxisräumlichkeiten an insgesamt sieben Standorten, von denen bei Antragstellung noch vier Standorte aktiv gewesen sind und einen laufenden Praxisbetrieb durchführen. Dabei handelt es sich um die Praxen in Giengen, Rastatt, Essingen und Aalen. An den genannten Standorten werden ca. 30 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Hintergrund des Insolvenzantrags ist bisher im Wesentlichen in dem Tod des vormaligen Gesellschafter-Geschäftsführers Herrn Dr. Amir Dastghibi am 25.12.2022 und dessen wirtschaftliche Folgen zu sehen. Die durch Gesellschafterversammlung vom 01.03.2023 zu der alleinigen Geschäftsführerin der Schuldnerin bestellte Geschäftsführerin stellte umgehend Insolvenzantrag.

Der Geschäftsbetrieb wird gegenwärtig aufrechterhalten. Hierzu erfolge eine zeitnahe Abstimmung mit der kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Weiterhin erfolgte eine Abstimmung mit der schuldnerischen Belegschaft um die Fortführung des Betriebs zu sichern. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die fortzubeschäftigenden Arbeitnehmer konnte zeitnah in die Wege geleitet werden.  

Das Eröffnungsverfahren wird weiterhin genutzt, um eine dauerhafte und langfristige Fortführung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs im Wege der sanierenden Übertragung zu ermöglichen. Diesbezügliche Gespräche wurden aufgenommen.

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