Praxisstandorte im Wesentlichen erhalten – Patientenversorgung gesichert.
Nach dem bereits am 06.03.2023 durch Beschluss des Insolvenzgerichts Nördlingen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden war, erfolgte schließlich am 01.05.2023 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mundwelt 32 MVZ GmbH. Zum Insolvenzverwalter wurde Herrn Rechtsanwalt Erion Metoja, Eisner Rechtsanwälte GmbH bestellt.
Im eröffneten verfahren konnte der Geschäftsbetrieb zunächst im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten an vier Standorten in Aalen, Giengen und Rastatt sowie Essingen fortgeführt werden. Hierzu erfolgte insbesondere eine enge Abstimmung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die Mitarbeiter wurden regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens informiert.
Zum Zweck der dauerhaften Fortsetzung der Praxisbetriebe an den vier Standorten in Aalen, Essingen, Giengen und Rastatt im Rahmen einer sanierenden Übertragung war frühzeitig ein Investorenprozess in die Wege geleitet worden. Diesbezüglichen Verhandlungen und Abstimmungen waren auch Schwerpunkt des eröffneten Verfahrens.
Im Ergebnis konnte für die drei Standorte in Aalen, Giengen und Rastatt zum 01.07.2023 eine Übernahmelösung gefunden werden. Die Gläubigerversammlung hat der entsprechenden übertragenden Sanierung zugestimmt. Die weitere qualifizierte Patientenversorgung vor Ort konnte daher weitestgehend auch für die Zukunft sichergestellt werden. Die Arbeitnehmer an diesen Standorten werden durch die Übernehmer weiterbeschäftigt.
Der Standort in Essingen war einzustellen. Auch für diesen Standort steht jedoch auch weiterhin ein qualifizierter Zahnarzt als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein Praxisbetrieb findet nicht mehr statt.
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