Vorläufiges Insolvenzverfahren Gärtnerei Schönherr, Bopfingen

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Aalen vom 30.03.2020 erfolgte die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Herrn Andreas Böhm, Inhaber der Gärtnerei Schönherr aus Bopfingen.

Neben einem eigentlichen Gärtnereibetrieb bildet insbesondere die Herstellung und der Verkauf von Gemüse den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit. Ein Abverkauf des Gemüses erfolgt grds. neben einem eigenen Ladenlokal auch auf regionalen Wochenmärkten von Mittwoch bis Samstag. Im Geschäftsbetrieb sind insgesamt 16 Arbeitnehmer abhängig beschäftigt. Eine Insolvenzgeldvorfinanzierung zur Aufrechterhaltung des Betriebs und Sicherstellung der geregelten Lohnfortzahlungen wurde seitens der vorläufigen Insolvenzverwaltung bereits sichergestellt. Dies ermöglicht im vorläufigen Insolvenzverfahren die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.

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